TAFELBILDER  “GALERIE DER EHRBAREN ” Als Tafelbild wird in der Bildenden Kunst die bildliche Darstellung auf flachem, festem Material wie Holz, Ton, Metall usw.  bezeichnet. Dieses wird in der Regel mit einer Grundierung oder Untermalung versehen. Auf rauerem Untergrund und  insbesondere auf arbeitendem Holz wird auch ein Kreidegrund appliziert. Als Maltechnik dienen vorwiegend Tempera- und  Ölmalerei, in jüngeren Jahren Acrylfarben.  Goldeli verwendet für seine Bilder Dreischicht - Massivholzplatten (50x40), welche nach der Grundierung mit Acrylfarbe  bemalt und danach mit 23 Karat Dukaten - Doppelgold veredelt werden. Um die natürliche Maserung des Holzes in das  Gemälde einzubinden, verzichtet der Künstler auf den Kreidegrund.                                       Tafelbild 01  -  EG2012-J-0I                                                TAFELBILD 1 - DIE INDIGNATION DES ZEITREISENDEN                Die Indignation des Zeitreisenden”                                     LINKS:       ORGAN ENTNAHME IST MORD (MMNews)                    Zoom durch Klick ins Bild                                                                                                                                                                                                                                                                       
Ja, er war empört, der Zeitreisende. Empört über die Menschen, die den obersten der Kirche  "Vater" nannten. Denn „Ihr sollt niemanden unter euch Vater nennen auf Erden; denn einer ist  euer Vater, der im Himmel ist" (Mt 23, 9).   Und er war entrüstet über eine Kirche, die das Urwissen der Menschheit über Sterben, Tod und  mögliche Reinkarnation verteufelte und durch eine kirchliche Lehre der angeblichen "Erbsünde",  samt Himmel und Hölle, ersetzt hatte. Denn: „Wenn ihr eure Ebenbilder seht, freut ihr euch.  Wenn ihr aber eure Bilder seht, die vor euch entstanden sind, die weder sterben noch sich  offenbaren, wie viel werdet ihr dann ertragen?“  (EvThom 84)  Und er war außer sich, als er erfuhr, dass es Staaten gab, in denen schon die Neugeborenen   -  unter gewissen Umständen - als potentielle Organspender angesehen wurden und diesen damit  von der Gesellschaft von Beginn an das Recht auf einen natürlichen Tod abgesprochen wurde.  Denn: „Was nützt es einem Menschen, wenn er die ganze Welt gewinnt, dabei aber sein Leben  einbüßt? Um welchen Preis kann ein Mensch sein Leben zurückkaufen?”  (Mt 16,26)  
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